
Sie finden hier die grundlegenden Prinzipien unserer Arbeit
Der Bund für Geistesfreiheit ist eine Weltanschauungsgemeinschaft konfessionsfreier Bürger, die sich an den Grundsätzen der Aufklärung, des Humanismus und den Erkenntnissen der Naturwissenschaften orientiert. Daher stehen unsere Überzeugungen in Gegensatz zu dogmatischen Religionen und Ideologien, die ihre Aussagen von angeblichen Offenbarungen ableiten und sich im Besitz einer absoluten Wahrheit wähnen. Den während der Aufklärung geschaffenen Grund- und Menschenrechten folgend respektieren wir Menschen mit religiösen Überzeugungen, auch wenn wir diese nicht teilen. Jedoch verlangen wir, daß Nichtglaubenden der gleiche Respekt auf der Grundlage von weltanschaulicher Gleichwertigkeit und Toleranz entgegengebracht wird.
Geistesfreiheit hat sich darüber hinaus gegenüber jeder Art von dogmatischen, autoritären oder totalitären Denkmustern zu bewähren. Andernfalls ist eine Verteidigung der persönlichen Grundrechte nicht möglich.
Im politisch-gesellschaftlichen Leben versteht sich der Bund für Geistesfreiheit als parteiunabhängige Interessenvertretung von Menschen, die keiner Religion, Kirche oder Sekte angehören und an keine Götter glauben. Wir treten für grundgesetzlich geforderte, in der Praxis jedoch missachtete Trennung von Staat und Kirche ein. Vor allem sind die Privilegien der Kirchen abzubauen, die in keinem anderen Staat der Welt so stark von der öffentlichen Hand subventioniert werden wie hierzulande - auch mit Steuergeldern von Konfessionslosen. Z.B. werden die Gehälter der Bischöfe nicht etwa von den Kirchen, sondern vom Staat bezahlt! Wir fordern, daß alle religiösen und weltanschaulichen Vereinigungen ihre eigenen Belange allein aus Beiträgen und Spenden ihrer Mitglieder finanzieren.
Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, daß die Durchsetzung dieser Ziele nicht nur von der Qualität der Argumente abhängt, sondern auch von der zahlenmäßigen Stärke einer Organisation. Solange nur ein kleiner Teil der Konfessionslosen bereit ist, die eigenen Interessen in einem nahestehenden Verband wahrzunehmen (während Millionen in der Kirche bleiben, obwohl sie mit ihr nichts mehr im Sinn haben), darf sich niemand wundern, daß die Machtfülle solcher vordemokratischer Organisationen kaum abnimmt.
Der Bund für Geistesfreiheit begann bereits 1848 in Bayern mit ersten Ortsgemeinschaften. Er wurde 1933 von den Nazis verboten und nach 1945 wiedergegründet und erlebt seitdem einen Aufschwung: Derzeit gehören dem bfg über 5000 Personen in 10 regionalen Mitgliedsorganisationen an. Bei - allein in Bayern - 13 Mio Einwohnern, davon 1,7 Mio Konfessionslosen, ist aber noch Verstärkung nötig. Sollten Sie die Auffassungen des bfg teilen, liegt es an Ihnen, seinen Einfluss durch Ihren Beitritt zu stärken.
Der Bund für Geistesfreiheit ist eine Weltanschauungsgemeinschaft in der Tradition der europäischen Aufklärung. Er vertritt die Interessen und Rechte von Konfessionslosen. Das Selbstverständnis seiner Mitglieder beruht auf der Lebensauffassung des weltlichen Humanismus:
1. Der weltliche Humanismus ist eine diesseitsbezogene, ethisch begründete Konzeption des Lebens. Danach haben alle Menschen das Recht und die Verantwortung, ihr individuelles Leben selbst zu bestimmen.
2. Ausgehend von der humanistischen Lebensauffassung fördern Humanist(inn)en den konstruktiven und friedlichen Austausch von Ideen. Sie kritisieren jeden Dogmatismus und vertreten keine absoluten Wahrheiten.
3. Die Wissenschaften sind für den Humanismus ein unverzichtbares Hilfsmittel. Sie beruhen auf menschlichen Erfahrungen, auf der Überprüfbarkeit ihrer Aussagen und auf der kritischen Beurteilung ihrer praktischen Konsequenzen. Wissenschaft wird nicht wertfrei und ohne Eigeninteresse benutzt. Daher müssen die Forschung und die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse an ethische Kriterien geknüpft werden.
4. Humanist(inn)en erleben die Welt in ihrer Vielfalt und Widersprüchlichkeit. Sie gehen davon aus, daß weder in der Natur noch in der Ferne des Kosmos eine "göttliche" Kraft das menschliche Sein bestimmt.
5. Menschen sind Teil der Natur und der ökologischen Entwicklung. Nach humanistischer Auffassung müssen die Menschen Verantwortung für die Erhaltung der Arten und für die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen übernehmen, die z.B. durch die Bevölkerungsexplosion bedroht sind.
6. Die Menschen haben die Freiheit, zwischen verschiedenen Lebensauffassungen zu wählen. Humanismus setzt die Fähigkeit zu selbstbestimmter ethischer Entscheidung voraus. Selbstbestimmung bedeutet die Entfaltung persönlicher Freiheit in sozialer Verantwortung. Zur Selbstbestimmung gehört ebenso das Bewußtsein der Grenzen menschlicher Erkenntnis.
7. Selbstverantwortung und gegenseitige Solidarität der Menschen untereinander machen die Verwirklichung der Menschenrechte zu einem Schwerpunkt humanistischer Praxis.
8. Humanist(inn)en tragen dazu bei, die Vielfalt der menschlichen Lebensformen als Bereicherung zu erfahren. Deshalb wenden sie sich gegen jede Diskriminierung auf Grund von ethnischer Abstammung, Geschlechtszugehörigkeit, nationaler oder sozialer Herkunft sowie auf Grund religiösweltanschaulicher Bindungen oder (homo-) sexueller Orientierung. Diese Vielfalt und die Toleranz ist Ausdruck von Freiheit in einer Gesellschaft.
9. Krieg, Produktion von Massenvernichtungsmitteln und Waffenhandel sind Ausdruck inhumaner und irrationaler Verhaltensweisen. Dauerhafter Frieden, Solidarität und Gerechtigkeit sind dagegen zentrale Ziele des Humanismus. Eine ideologisch-religiöse Hilfestellung für Armeen, etwa durch Militärseelsorge, steht im Widerspruch zu humanistischen Ideen.
10. Die humanistische Lebensauffassung begründet die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Emanzipation von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. Die fortdauernde Herrschaft der Männer über die Frauen läßt sich mit der humanistischen Weltanschauung nicht verbinden und wird zugunsten eines förderlichen Miteinander aktiv zurückgedrängt.
11. Humanist(inn)en setzen sich bewußt mit dem Sinn des individuellen Lebens auseinander und fordern einen menschenwürdigen Umgang mit Alter, Krankheit und Behinderung. Eine Verklärung von menschlichem Leid als sinnstiftend lehnen sie ab.
12. Sterben und Tod sind Teilaspekte des Lebens, die weder zu verdrängen noch zu idealisieren sind. Wir treten ein für das Selbstbestimmungsrecht des Individuums auch in der letzten Lebensphase, das das Recht auf den eigenen Tod einschließt.
13. Die Bereitschaft zur Verständigung ist die Grundlage, das Miteinander auf der Erde zu garantieren. Humanistische Lebensauffassung ist gekennzeichnet von Toleranz gegenüber allen Menschen, anderen Denk- und Lebensauffassungen und zu Religionen. Toleranz trifft ihrerseits auf Grenzen, wenn Menschenrechte verletzt bzw. wenn Positionen der Intoleranz vertreten werden.
14. Humanistische Vereinigungen arbeiten international an der Verwirklichung der Menschenrechte. Ihre Vorstellung eines Zusammenlebens auf unserem Planeten liegt in menschenwürdigen Lebensverhältnissen, demokratischen Freiheiten und in der uneingeschränkten Selbstbestimmung für alle Menschen.
In den Menschenrechten ist die Gleichberechtigung aller Religionen und Weltanschauungen verankert. Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet den Staat - trotz des Hinweises auf die "Verantwortung vor Gott" in der Präambel - zu religiösweltanschaulicher Neutralität. Es schließt theoretisch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse aus.
Die gesellschaftliche Wirklichkeit sieht anders aus. Durch die Übernahme von Ausnahmeklauseln aus vordemokratischen Zeiten in die Verfassung und Sondervereinbarungen mit dem Staat haben sich die Kirchen in Deutschland Privilegien gesichert, die weltweit einmalig sind. Daher tritt der Bund für Geistesfreiheit für folgende Forderungen zur Verwirklichung einer echten Trennung von Staat und Kirche ein:
1. Abschaffung des Status der "Körperschaft des öffentlichen Rechts" für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften; für sie hat, wie für alle anderen Vereinigungen auch, das Vereinsrecht zu gelten.
2. Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs
3. Kein Religionsunterricht an staatlichen Schulen; religiöse Unterweisung ist Sache der Glaubensgemeinschaften.
4. Die Priester- und Theologenausbildung ist nicht Sache des Staates; daher sind die theologischen Fakultäten der Universitäten in kircheneigene und kirchlich finanzierte Ausbildungsstätten umzuwandeln.
5. Alle Staatsleistungen an die Kirchen (z.B. aufgrund der Säkularisierung in früheren Jahrhunderten) sind einzustellen. Durch die bisherigen Zahlungen des Staates ist die von der Verfassung vorgesehene Ablösung bereits geleistet.
6. Die noch gültigen Konkordate und Staatskirchenverträge (z.B. das Hitler-Konkordat von 1933) sind zu kündigen, ihre Inhalte sind - soweit erforderlich - durch Gesetz oder Übergangsvereinbarung zu regeln.
7. Sakrale Symbole haben in staatlichen Einrichtungen ebensowenig zu suchen wie religiöse Kulthandlungen bei staatlichen Veranstaltungen.
8. Die Seelsorge in Militär, Grenzschutz, Polizei und Justizvollzug ist keine staatliche, sondern eine Angelegenheit der jeweiligen Religionsgemeinschaft, die auch die Finanzierung zu übernehmen hat.
9. Bildung, Krankenpflege und soziale Versorgung sind öffentliche Aufgaben. Die öffentliche Hand muß daher eine ausreichende Zahl von weltanschaulich neutralen Einrichtungen betreiben. Staatliche Zuschüsse an Einrichtungen freier Träger sind von der Gewährleistung der Grundrechte für alle Beteiligten abhängig zu machen. Auch bei kirchlichen Trägern muß das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht gelten.
10. Das Darstellungsrecht der Kirchen in den öffentlichen Medien ist dem anderer gesellschaftlicher Gruppen gleichzustellen.
11. Steuerfreiheit und gebührenrechtliche Privilegien der Religionsgemeinschaften sind abzuschaffen.
12. Die Mitgliedschaft in Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird - unabhängig von früher vollzogenen religionsinternen Ritualen - durch eine persönliche Beitrittserklärung nach Erreichen der Religionsmündigkeit (Vollendung des 14. Lebensjahrs) erworben. Der Austritt erfolgt durch einfache schriftliche Erklärung gegenüber der betroffenen Organisation.
1. Es gilt der absolute Primat der Menschenrechte in der Fassung der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen vom 10. 12. 1948, vor allem auch dann, wenn dies in Konflikt mit religiösen Glaubensinhalten steht.
2. Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht ebenso wie die freie Wahl des Wohnsitzes und Aufenthaltsortes, des Partners oder der Lebensform.
3. Der Verein klärt auf über Bestrebungen von Islam, Christentum, Scientology und ähnlichen Vereinigungen, soweit diese das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche infrage stellen oder gar gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen. Damit fördert der Verein das rechtsstaalich-demokratisch verfaßte Staatswesen und trägt zu dessen Erhalt bei.
4. Jede fremdbestimmte sexuelle Verstümmelung, wie z.B. Beschneidung von Frauen, wird als barbarischer Eingriff und Folter verurteilt, weil dies einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt.
5. Sogenannte Blasphemie erfüllt unter keinen Umständen den Tatbestand einer Straftat. Verletzte religiöse Empfindungen und verletzte religiöse Ehrgefühle können keinen Rechtsanspruch auf Schutz bedingen.
6. Wir plädieren für Humanistische Staatsbürgerkunde als verpflichtendes Unterrichtsfach zur Heranbildung selbständiger, gemeinschaftsfähiger und toleranter Bürger. Religiöser Unterricht an öffentlichen Schulen ist als einseitige Indoktrination abzulehnen.
7. In öffentlichen Einrichtungen haben religiöse Symbole keine Berechtigung. Dies gilt auch für die Zurschaustellung des religiösen Glaubens durch die Bekleidung in staatlichen pädagogischen Einrichtungen.
8. Die Förderung von Terrorakten durch verbale Befürwortung oder durch das Ausloben einer materiellen oder ideellen/religiösen Belohnung ist strafrechtlich als Anstiftung zum Mord zu verfolgen und zu ahnden.
Diese Ziele sind umso begründeter, als über ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland konfessionslos ist und weite Teile der Kirchenmitglieder nur aus Gewohnheit (noch) in den Kirchen Mitglied bleiben, nicht aber aus Überzeugung. Angesichts der fortschreitenden Säkularisierung kann von Volkskirchen, die die Mehrheit der Bürger repräsentieren, nicht mehr gesprochen werden. Umso nötiger ist ein aktiver Verband, der die Interessen der Konfessionslosen vertritt.
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